Aktuelle Maßnahmen im Landkreis Heidenheim
Maßnahmen des Gesundheitsamtes zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 15.04.2021) (24 KB )
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 18.04.2021)
Was gibt’s Neues?
bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Heidenheim | Genesene | Todesfälle | aktive Fälle | 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner* |
4456 (+22) | 3731 | 140 | 585 |
216,9
225,2 (15.04.2021) 229,7 (14.04.2021) 255,3 (13.04.2021) 245,5 (12.04.2021) |
*
Für Lockerungen muss die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 bzw. 35 liegen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 35 bzw. 50, werden die Lockerungen der jeweiligen Stufe
wieder aufgehoben.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 100, gelten die Regelungen der sogenannten
„Notbremse“, das heißt es kommt zu Verschärfungen.
Lockerungen und Verschärfungen werden vom Gesundheitsamt festgestellt und auf dieser Corona-Webseite sowie auf der Webseite
des Landkreises bekanntgemacht.
Bei der Bewertung der Inzidenzwerte kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen.
Corona-Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Landkreises Heidenheim rund um das Thema Corona ist unter der Telefonnummer
07321 321-7777
zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr,
Samstag,
Sonntag und an Feiertagen von 10
bis 12 Uhr.
Die Mitarbeitenden des Bürgertelefons leiten die Anfragen der Anrufer je nach Fragestellung an Fachkräfte des Landratsamtes, unter anderem des Gesundheitsamtes, weiter. Fragen zu Themen wie insbesondere Reiserückkehr, Schulbesuch, Freizeit oder Veranstaltungen werden ebenso beantwortet wie Fragen das Thema Gesundheit und Corona betreffend.
Fragen und Antworten zu der aktuellen Corona-Verordnung
Strukturen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Landkreis Heidenheim
Was sollten Personen tun, die fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben?
Sollten Sie nach Kontakt mit einer möglicherweise am Coronavirus erkrankten Person grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, nehmen Sie bitte
telefonisch
Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem diensthabenden Arzt über die
Tel. 116117
auf und warten Sie in der Ansage bis Sie verbunden werden (dies kann einige Minuten dauern).
Bitte gehen Sie auf keinen Fall unangemeldet direkt zu Ihrem Hausarzt oder ins Klinikum Heidenheim, weder in die Notfallpraxis noch in die Zentrale Notaufnahme (ZNA). Eine
vorherige
telefonische Kontaktaufnahme ist sehr wichtig, damit Ihre Versorgung hygienegerecht organisiert werden kann.
Corona-Ambulanz für den Landkreis Heidenheim
Die Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikums Heidenheim ist weiterhin Anlaufstelle für Patienten mit grippeartigen Symptomen wie beispielsweise
- Fieber
- Husten
- Schnupfen
- Halskratzen
- Durchfall.
Ambulante Patienten mit diesen Symptomen sollen sich
nicht
direkt in der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis bzw. in der Zentralen Notfallaufnahme im Klinikum vorstellen.
Patienten mit einer solchen Symptomatik werden von den Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Ambulanz untersucht und behandelt.
Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus wird auch ein Nasen-Rachen-Abstrich für die Labordiagnostik entnommen.
Für
symptomatische Patienten mit Covid-Symptomen
(„Fiebersprechstunde“) gelten folgende Sprechzeiten:
Montag 18 bis 21 Uhr
Dienstag 18 bis 21 Uhr
Mittwoch 18 bis 21 Uhr
Donnerstag 18 bis 21 Uhr
Freitag 18 bis 21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 15.30 bis 19 Uhr
Asymptomatische Personen
, die unter die
Corona-Test-Verordnung
fallen, können sich in der Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikum Heidenheim Montag bis Freitag von 17.30 bis 18 Uhr, sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 15 bis 15.30 Uhr testen lassen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis ist in der Corona-Ambulanz vorzulegen.
Eine Testung von asymptomatischen Reiserückkehrern ist in der Corona-Ambulanz seit dem 16.12.2020 nicht mehr möglich.
Das
Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
kann sich zunächst bis zum 31. März 2021 zweimal pro Woche anlasslos mittels Antigen-Schnelltests kostenlos testen lassen.
Die Testungen können
nicht in der Corona-Ambulanz
, sondern nach telefonischer oder Online-Anmeldung grundsätzlich bei niedergelassenen Ärzten (mit Kassenzulassung), Corona-Schwerpunktpraxen und in Apotheken, welche die Durchführung von Antigen-Schnelltests anbieten, durchgeführt werden. Eine Übersicht der Corona-Schwerpunktpraxen finden Sie
hier
. Eine nicht abschließende Liste, welche Apotheken die Testungen anbieten, ist
hier
zu finden.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
Die Bundesregierung hat aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage durch die Corona-Pandemie bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
zum 18. Januar 2021 nochmals angepasst.
Die ärztlichen Zeugnisse/Testergebnisse müssen der
zuständigen Ortspolizeibehörde
(Stadt-/Gemeindeverwaltung) auf deren Verlangen vorgelegt werden.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (EQ)
Informationen in leichter Sprache
Leichte Sprache
(319
KB
)
Informationen zur Corona-Verordnung
Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg
Verordnung der Landesregierung - Corona-Verordnung (CoronaVO)
Das Staatsministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage über Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Aktuelle Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten öffentlichen Bereichen in der Stadt Herbrechtingen
Allgemeinverfügung vom 14.04.2021 (386 KB )
Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und ausschankverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen in der Stadt Herbrechtingen
Allgemeinverfügung vom 14.04.2021 (379 KB )
Allgemeinverfügung über die Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Allgemeinverfügung vom 13.04.2021
(247
KB
)
Hinweise zur Kitaschließung
(446
KB
)
Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021 (239 KB )
Allgemeinverfügung zur Kontaktreduzierung bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021 (240 KB )
Allgemeinverfügung über die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in und im unmittelbaren Umfeld von Horten, Kindertageseinrichtungen sowie Schulkindergärten im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021 (244 KB )
Allgemeinverfügung über ein Verweil- und Nutzungsverbot von Spielplätzen, Bolzplätzen und weitläufigen Außensportanlagen im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021 (242 KB )
Allgemeinverfügung über die Regulierung der Anzahl gleichzeitig anwesender Kunden in Einzelhandelsbetrieben im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021 (240 KB )
Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen im Landkreis Heidenheim
Allgemeinverfügung vom 11.04.2021
(240
KB
)
Hinweise zu Testungen bei körpernahen Dienstleistungen
(408
KB
)
Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages
Allgemeinverfügung vom 09.04.2021 (238 KB )
Feststellung der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Heidenheim vom 28.03.2021 (180 KB )
Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und ausschankverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen in der großen Kreisstadt Heidenheim an der Brenz
Allgemeinverfügung vom 25.03.2021 (6,3 MB )
Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung
Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 (222 KB )
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Allgemeinverfügung (110 KB )
Verdienstausfallentschädigung bzw. Erstattung an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Nach dem Erlass des Sozialministeriums vom 29.04.2020 werden nach einer Änderung der Zuständigkeit Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz künftig über das örtlich zuständige Regierungspräsidium Stuttgart abgewickelt.
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter
www.ifsg-online.de.
Bereits beim Landratsamt Heidenheim eingereichte Anträge werden an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet. Die Datenschutzerklärung für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz finden Sie unter
https://ifsg-online.de/datenschutzerklaerungen/datenschutzerklaerung_BW.pdf
.
Gegebenenfalls erfolgt nach Prüfung durch das Regierungspräsidium eine Bearbeitung Ihres Antrags durch das Ministerium für Soziales und Integration. Die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie hier
www.sozialministerium-bw.de/datenschutz
.
Hilfsangebote und Beratungsdienste bei Konflikten und Krisen in der Familie
Übersicht (117 KB )
Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Jagdausübung unter Berücksichtigung der CoronaVO
Hinweise Jagd nach CoronaVO Stand 18.12.2020
(132
KB
)
Muster Hygienekonzept Drückjagd Stand 01.11.2020
(287
KB
)
Integreat-App: digitaler Alltagsguide für Neuzugewanderte
Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen
Wo finde ich weitere Informationen?
Übersicht über Beratungsangebote
Eine Übersicht über die unterschiedlichsten Beratungsangebote und Hotlines, die aktuell im Landkreis Heidenheim eingerichtet sind, findet sich auf der Internetseite der Notfallseelsorge Heidenheim .
Robert Koch-Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Auswärtiges Amt
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigen Amtes .
Informationen und Unterstützungsleistungen für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Landwirte und Angehörige der Freien Berufe
WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg
IHK Ostwürttemberg
Handwerkskammer Ulm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat das Antragsportal sowie die Richtlinie zum Soforthilfeprogramm Corona veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen, u. a. wer antragsberechtigt ist, sind eingestellt unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Zur Antragstellung ist bitte ausschließlich das Portal der Kammern unter
https://www.bw-soforthilfe.de/
zu nutzen.