Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 18.01.2021)
Was gibt’s Neues?
bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Heidenheim | Genesene | Todesfälle | aktive Fälle | 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner |
2981 (+2) | 2675 | 117 | 189 | 105,3 |
Corona-Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Landkreises Heidenheim rund um das Thema Corona ist unter der Telefonnummer
07321 321-7777
zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr,
Samstag,
Sonntag und an Feiertagen von 10
bis 12 Uhr.
Die Mitarbeitenden des Bürgertelefons leiten die Anfragen der Anrufer je nach Fragestellung an Fachkräfte des Landratsamtes, unter anderem des Gesundheitsamtes, weiter. Fragen zu Themen wie insbesondere Reiserückkehr, Schulbesuch, Freizeit oder Veranstaltungen werden ebenso beantwortet wie Fragen das Thema Gesundheit und Corona betreffend.
Fragen und Antworten zu der aktuellen Corona-Verordnung
Strukturen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Landkreis Heidenheim
Was sollten Personen tun, die fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben?
Sollten Sie nach Kontakt mit einer möglicherweise am Coronavirus erkrankten Person grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, nehmen Sie bitte
telefonisch
Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem diensthabenden Arzt über die
Tel. 116117
auf und warten Sie in der Ansage bis Sie verbunden werden (dies kann einige Minuten dauern).
Bitte gehen Sie auf keinen Fall unangemeldet direkt zu Ihrem Hausarzt oder ins Klinikum Heidenheim, weder in die Notfallpraxis noch in die Zentrale Notaufnahme (ZNA). Eine
vorherige
telefonische Kontaktaufnahme ist sehr wichtig, damit Ihre Versorgung hygienegerecht organisiert werden kann.
Corona-Ambulanz für den Landkreis Heidenheim
Die Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikums Heidenheim ist weiterhin Anlaufstelle für Patienten mit grippeartigen Symptomen wie beispielsweise
- Fieber
- Husten
- Schnupfen
- Halskratzen
- Durchfall.
Ambulante Patienten mit diesen Symptomen sollen sich
nicht
direkt in der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis bzw. in der Zentralen Notfallaufnahme im Klinikum vorstellen.
Patienten mit einer solchen Symptomatik werden von den Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Ambulanz untersucht und behandelt.
Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus wird auch ein Nasen-Rachen-Abstrich für die Labordiagnostik entnommen.
Für
symptomatische Patienten mit Covid-Symptomen
(„Fiebersprechstunde“) gelten folgende Sprechzeiten:
Montag 18 bis 21 Uhr
Dienstag 18 bis 21 Uhr
Mittwoch 15.30 bis 21 Uhr
Donnerstag 18 bis 21 Uhr
Freitag 18 bis 21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 11.30 bis 21 Uhr
Asymptomatische Personen
, die unter die
Corona-Test-Verordnung
fallen, können sich in der Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikum Heidenheim Montag, Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 15 bis 15.30 sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 11 bis 11.30 Uhr testen lassen. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis ist in der Corona-Ambulanz vorzulegen.
Eine Testung von asymptomatischen Reiserückkehrern ist in der Corona-Ambulanz seit dem 16.12.2020 nicht mehr möglich.
Angebot freiwilliger Corona-Testungen für Beschäftige an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege bis 12. April 2021 verlängert
Symptomfreie Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie das weitere Personal an Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege haben gemäß der Teststrategie der Landesregierung Baden-Württemberg die Möglichkeit, sich auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen. Diese Testungen können in der Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikums Heideheim Montag, Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 15 bis 15.30 Uhr sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 11 bis 11.30 Uhr durchgeführt werden. PoC-Schnelltests können nur in
Corona-Schwerpunktpraxen
durchgeführt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
In den Einrichtungen beschäftigte Personen erhalten über die jeweilige Schule bzw. Kindertageseinrichtung en Formular, das zur zweimaligen Testung berechtigt. Dieses Formular ist zur Abstrichentnahme in der Corona-Ambulanz mitzubringen.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
Vom 11. Januar 2021 an gilt in Baden-Württemberg die neue
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
. Neu eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.
Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (EQT)
Informationen in leichter Sprache
Leichte Sprache
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)
Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg
Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19
Widerruf der Allgemeinverfügung vom 12.11.2020
(175
KB
)
Allgemeinverfügung vom 12.11.2020
(275
KB
)
Schaubild zur Allgemeinverfügung
(64
KB
)
Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsumverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen
Widerruf der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020
(214
KB
)
Allgemeinverfügung vom 10.12.2020
(12,2
MB
)
Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und Alkoholabgabeverbot auf Märkten
Widerruf der Allgemeinverfügung vom 03.12.2020
(214
KB
)
Allgemeinverfügung vom 03.12.2020
(236
KB
)
Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf stark von Passanten frequentierten Straßen und Straßenabschnitten
Allgemeinverfügung vom 09.12.2020 (245 KB )
Verordnung der Landesregierung - Corona-Verordnung (CoronaVO)
Das Staatsministerium Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage über Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Hinweise zum Umgang mit COVID-19-Erkankungen oder COVID-19-Verdachtsfällen in Kindertageseinrichtungen oder Schulen
Hinweise des Gesundheitsamts des Landratsamtes Heidenheim (256 KB )
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Allgemeinverfügung (110 KB )
Verdienstausfallentschädigung bzw. Erstattung an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Nach dem Erlass des Sozialministeriums vom 29.04.2020 werden nach einer Änderung der Zuständigkeit Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz künftig über das örtlich zuständige Regierungspräsidium Stuttgart abgewickelt.
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter
www.ifsg-online.de.
Bereits beim Landratsamt Heidenheim eingereichte Anträge werden an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet. Die Datenschutzerklärung für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz finden Sie unter
https://ifsg-online.de/datenschutzerklaerungen/datenschutzerklaerung_BW.pdf
.
Gegebenenfalls erfolgt nach Prüfung durch das Regierungspräsidium eine Bearbeitung Ihres Antrags durch das Ministerium für Soziales und Integration. Die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie hier
www.sozialministerium-bw.de/datenschutz
.
Hilfsangebote und Beratungsdienste bei Konflikten und Krisen in der Familie
Übersicht (81 KB )
Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Jagdausübung unter Berücksichtigung der CoronaVO
Hinweise Jagd nach CoronaVO Stand 18.12.2020
(132
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)
Muster Hygienekonzept Drückjagd Stand 01.11.2020
(287
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)
Integreat-App: digitaler Alltagsguide für Neuzugewanderte
Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen
Wo finde ich weitere Informationen?
Übersicht über Beratungsangebote
Eine Übersicht über die unterschiedlichsten Beratungsangebote und Hotlines, die aktuell im Landkreis Heidenheim eingerichtet sind, findet sich auf der Internetseite der Notfallseelsorge Heidenheim .
Robert Koch-Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Auswärtiges Amt
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigen Amtes .
Informationen und Unterstützungsleistungen für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Landwirte und Angehörige der Freien Berufe
WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg
IHK Ostwürttemberg
Handwerkskammer Ulm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat das Antragsportal sowie die Richtlinie zum Soforthilfeprogramm Corona veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen, u. a. wer antragsberechtigt ist, sind eingestellt unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Zur Antragstellung ist bitte ausschließlich das Portal der Kammern unter
https://www.bw-soforthilfe.de/
zu nutzen.