Aktuelles zur Corona-Impfung
Aktuelle Informationen zur Corona-Impfung
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Ab sofort und bis auf Weiteres veröffentlicht das Landratsamt Heidenheim selbst keine Daten zur aktuellen Corona-Lage mehr. Die aktuellen Kennwerte für den Landkreis Heidenheim sind aber weiterhin von Montag bis Freitag auf der Seite des Landesgesundheitsamtes einsehbar. An Wochenenden und Feiertagen veröffentlicht das Landesgesundheitsamt keine Corona-Zahlen.
Corona Verordnung des Landes
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die geänderte Corona-Verordnung des Landes.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht"
Beschäftigte, welche bis zum 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder dem Unternehmen keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, müssen durch die betroffenen Einrichtungen dem Gesundheitsamt des Landkreises Heidenheim gemeldet werden. Hinsichtlich dieser Meldungen wird darum gebeten, diese ausschließlich über das eigens dafür eingerichtete digitale Meldeportal des Sozialministeriums BW an das Landratsamt zu übermitteln.
Der Zugang zum digitalen Meldeportal ist über die Internetseite des Sozialministeriums BW unter folgendem Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/meldeportal/ zu erreichen .Dort sind zudem weitere Informationen hinsichtlich der Durchführung der Meldung und auch eine Hotline für technische Fragen zu finden.
Handreichungen sowie weitere nützliche Informationen rund um die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ gibt es unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Weitere Fragen rund um das Thema „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“, werden auch direkt beim Gesundheitsamt Heidenheim unter der Telefonnummer: 07321-3212606 beantwortet.
Vorgehensweisen bei positivem Corona-Test
Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg hat am Freitag, 5. November 2021, verkündet, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden, damit diese sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen konzentrieren können. Nichtsdestotrotz gilt für positive getestete Personen nach wie vor die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Bei einem positiven Testergebnis gelten folgende Vorgehensweisen:
Vorgehensweise bei positivem Schnelltest (311 KB)
Vorgehensweise bei positivem PCR Test (300 KB)
Corona-Verordnung Absonderung
Anlaufstellen bei medizinischen Problemen
Notfallpraxis Klinikum Heidenheim
Patienten mit Infektionen, auch mit Covid-19-Erkrankung, werden zu den normalen Sprechzeiten der Notfallpraxis behandelt, natürlich getrennt von den übrigen Patienten.
Coronaabstriche werden weiter durchgeführt, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind und vom Dienstarzt angeordnet werden.
PCR-Abstriche können bei symptomfreien Patienten weiterhin von den Testzentern gemacht werden.
Dienstzeiten der Notfallpraxis
Montag, Dienstag und Donnerstag 19 bis 22 Uhr
Mittwoch 15 bis 22 Uhr
Freitag 17 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 8 bis 22 Uhr
Ansprechpartner bei Fragen zu Corona
Corona-Hotline des Sozialministeriums in vier Sprachen
Die Corona-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist in vier Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr unter Tel. 0711 410 11160 erreichbar. Die Hotline informiert unter anderem bei Fragen zum Thema Test und Testpflicht, Quarantäne, Impfen, Einreise nach Baden-Württemberg oder anderer aktuelle Regelungen rund um Covid-19.
Auf Deutsch ist die Hotline unter Tel. 0711 904 39555 erreichbar.
Für gehörlose Menschen steht die Hotline ebenfalls von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr als Video-Chat zur Verfügung.
Testmöglichkeiten im Landkreis Heidenheim
Anerkannte Bürgerteststellen im Landkreis Heidenheim (27 KB)
Wenn Sie eine Teststelle zur Durchführung von Bürgertestungen betreiben möchten, beachten Sie bitte nachfolgende Informationen:
Durchführung von Bürgertestungen (327 KB)
Meldebogen (431 KB)
Bescheinigungsformular (64 KB)
Strukturen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Landkreis Heidenheim
Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege
Informationen zur Teststrategie Schulen, Kitas und die Kindertagespflege finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 28. September 2021 eine Rechtsverordnung erlassen, die die coronabezogenen Regeln im Kontext der Einreise nach Deutschland regelt.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Nähere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.
Informationen in leichter Sprache
Verdienstausfallentschädigung bzw. Erstattung an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Nach dem Erlass des Sozialministeriums vom 29.04.2020 werden nach einer Änderung der Zuständigkeit Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz künftig über das örtlich zuständige Regierungspräsidium Stuttgart abgewickelt.
Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter www.ifsg-online.de.
Bereits beim Landratsamt Heidenheim eingereichte Anträge werden an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet. Die Datenschutzerklärung für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz finden Sie unter https://ifsg-online.de/datenschutzerklaerungen/datenschutzerklaerung_BW.pdf.
Gegebenenfalls erfolgt nach Prüfung durch das Regierungspräsidium eine Bearbeitung Ihres Antrags durch das Ministerium für Soziales und Integration. Die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie hier www.sozialministerium-bw.de/datenschutz.
Hilfsangebote und Beratungsdienste bei Konflikten und Krisen in der Familie
Übersicht (123 KB)
Hinweise des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Jagdausübung unter Berücksichtigung der CoronaVO
Integreat-App: digitaler Alltagsguide für Neuzugewanderte
Weitere Informationen
Übersicht über Beratungsangebote
Eine Übersicht über die unterschiedlichsten Beratungsangebote und Hotlines, die aktuell im Landkreis Heidenheim eingerichtet sind, findet sich auf der Internetseite der Notfallseelsorge Heidenheim.
Hilfsangebote und Beratungsdienste bei Konflikten und Krisen in der Familie
Übersicht (117 KB)
Robert Koch-Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Auswärtiges Amt
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Informationen und Unterstützungsleistungen für gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Landwirte und Angehörige der Freien Berufe
WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg
IHK Ostwürttemberg
Handwerkskammer Ulm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat das Antragsportal sowie die Richtlinie zum Soforthilfeprogramm Corona veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen, u. a. wer antragsberechtigt ist, sind eingestellt unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Zur Antragstellung ist bitte ausschließlich das Portal der Kammern unter https://www.bw-soforthilfe.de/ zu nutzen.