Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.info-corona-lrahdh.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
  • keine Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
  • Videos ohne Untertitel
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.info-corona-lrahdh.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Bereiche sind zum Teil nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Abs. 2 L-BGG darstellen würde. Die Corona-Pandemie hat oftmals sehr kurzfristige Anpassungen und Einstellung von Inhalten auf der Website erforderlich gemacht, so dass eine durchgängig barrierefreie Gestaltung aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich war.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. März 2022 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24. Januar 2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die Ansprechperson für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Heidenheim.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unsere Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 279-3360

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.