Aktuelles
Das Land Baden-Württemberg hat den Start der Kreisimpfzentren vom 15. auf den 22. Januar verlegt. Erst am 18. Januar erwartet Baden-Württemberg die nächste Impfstoff-Lieferung vom Bund, die dann anteilig den Kreisimpfzentren (KIZ) zur Verfügung gestellt werden wird.
Ab dem 19. Januar können Impftermine für das KIZ im Landkreis Heidenheim gebucht werden.
Allgemeine Informationen zur Covid-19-Schutzimpfung
Priorisiert geimpft werden nach der
Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Anspruch haben daher derzeit Personen über 80 Jahre sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und stationären Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu dieser ersten Gruppe.
Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im Kreisimpfzentrum statt.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Schutzimpfung
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfen/
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Bürgerinnen und Bürger müssen am Tag der Impfung ihren
Ausweis
, den
Impfpass
und die
elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte)
mitbringen.
Um die Registrierung bestmöglich vorzubereiten, bitten wir Sie, die
Einwilligungserklärung
(56
KB
)
sowie das
Aufklärungsmerkblatt
(67
KB
)
vorab auszufüllen und unterschrieben mitzubringen. Sie können auch Ihre persönlichen Daten, Anamnese, Einwilligung und Aufklärung unter
www.impfen-bw.de
, Vorabregistrierung, ausfüllen und ausgedruckt zum Termin mitbringen. Dadurch können Ihre Daten vor Ort einfach in das Patientensystem übertragen werden.
Öffnungszeiten Kreisimpfzentrum im Congress Centrum Heidenheim
Bitte beachten Sie, dass eine Impfung nur mit Termin möglich ist.
Terminvergabe
Ein Impftermin kann über die
Telefonhotline 116117
, die
App 116117
oder über die
Homepage
https://www.116117.de/de/index.php
vereinbart werden.
Bei der telefonischen Buchung werden direkt beide benötigten Impftermine vergeben. Sollten Sie über die Homepage eine Terminbuchung vornehmen, achten Sie bitte unbedingt darauf, den Zweittermin unmittelbar und im gleichen Impfzentrum zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impfwilligen den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können.
Bei der Landkreisverwaltung sowie bei beteiligten Hilfsorganisationen direkt kann keine Terminvergabe erfolgen.
Die Impfberechtigung wird bei der Terminvereinbarung geprüft.
Ihr Weg zum Kreisimpfzentrum
Adresse: Congress Centrum Heidenheim, Hugo-Rupf-Platz 1, 89522 Heidenheim an der Brenz
Das Kreisimpfzentrum im Congress Centrum Heidenheim liegt unmittelbar neben Schloss Hellenstein. Auch das Naturtheater, das Klinikum Heidenheim und die Voith-Arena sind in der Nähe.
Folgen Sie der Wegweisung zum Congress Centrum, Schloss oder Klinikum.
Parkplätze gibt es in ausreichender Anzahl direkt in der Tiefgarage des Congress Centrums. Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie vor dem Naturtheater, beim Schloss Hellenstein, beim Klinikum Heidenheim und bei der Voith-Arena. Von der Voith-Arena zum Congress Centrum benötigen Sie zu Fuß ca. 5 Minuten.
Informationsfilm des Landes Baden-Württemberg zu den Impfzentren
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Ablauf der Impfung
Leitfaden über Hintergrund und Ablauf der Corona-Schutzimpfung sowie die nächsten Schritte (2,1 MB )
Mobile Impfteams
Die mobilen Impfteams des Kreisimpfzentrums Heidenheim sind für die aufsuchende Impfung in den stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Heidenheim verantwortlich.
Die mobilen Impfteams des KIZ Heidenheim nehmen direkt mit den Einrichtungen Kontakt auf
und vereinbaren Termine zur Erst- und Zweitimpfung.
Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten der Einrichtungen sind unmittelbar impfberechtigt.